Rechtssicherheit für Gemeinden

Regelungen gegen Lichtverschmutzung ab 01. Mai 2024 in Kraft

Mit der Novelle des Oö. Umweltschutzgesetzes wurden erstmals auch verbindliche Regelungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung geschaffen. Dadurch soll ab 01. Mai 2024 die übermäßige Verwendung von künstlichen Lichtquellen im öffentlichen Raum und die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen deutlich verringert werden.

„Gerade die Vollziehbarkeit in der Praxis war uns ein wichtiges Anliegen in den Beratungen zur Novelle. Die neuen Regelungen bieten eine solide Rechtsgrundlage, die auch weiterhin maßgeschneiderte, auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmte Beleuchtungskonzepte in den Gemeinden erlaubt. Damit wird Rechtssicherheit hergestellt, ohne eine überbordende ‚Bürokratielawine‘ loszutreten“, so OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel, der auch Bürgermeister von Steinbach an der Steyr ist.

Parteiübergreifende Lösung für vernünftigen Umweltschutz

„Besonders erfreulich ist, dass sich nach konstruktiven Diskussionen alle Parteien auf diese neuen Bestimmungen einigen konnten. Damit leisten wir gemeinsam einen entscheidenden Beitrag zum Umweltschutz, aber auch für die notwendige Sicherheit auf öffentlichen Verkehrsflächen. Ich bin davon überzeugt, dass diese Win-Win-Situation für Mensch und Natur auch für andere Bundesländer beispielgebend sein wird“, sieht Dörfel Oberösterreich mit dieser Initiative für einen vernünftigen Umweltschutz in einer Vorreiterrolle.

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