„Wir dürfen nicht auf einem Auge blind bleiben“

Klubobfrau Angerlehner: „Bundesweites Verwaltungsstrafregister ist nötiger denn je“

Mit dem Strafregister gibt es bereits eine zentrale bundesweite Datenbank, die über alle rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen in Österreich Auskunft gibt. Verwaltungsübertretungen, die oftmals ebenso sensible Bereiche betreffen, werden hingegen nicht in einem einheitlichen österreichweiten Register erfasst. Die OÖVP hat daher eine Bundesresolution zur Einführung eines bundesweiten Verwaltungsstrafregisters initiiert. Die Einführung eines solchen zentralen Registers würde den Informationsfluss beschleunigen, Wiederholungstäter identifizieren und so die lückenlose Vollziehung des Verwaltungsrechts ermöglichen.

Der Schutz der Menschen hat allerhöchste Priorität. Wir dürfen nicht auf einem Auge blind bleiben, wenn etwa wiederholte Verwaltungsübertretungen oder psychologische Gutachten, einer grundsätzlichen Genehmigung zum Besitz von Waffen, der Ausstellung eines Führerscheins oder dem Halten eines Kampfhundes entgegenstehen. Die Erkenntnisse zu den furchtbaren Ereignissen in Graz oder den schrecklichen Bluttaten in Kirchberg und Arnreit im Oktober des Vorjahres haben uns gezeigt, wie wichtig es wäre, Informationen auf allen Behördenebenen und über Bezirks- und Bundesländergrenzen hinweg auszutauschen. Reale Risiken für die Menschen müssen beseitigt werden, bürokratische Hürden darf es dabei nicht geben“, betont OÖVP-Klubobfrau Margit Angerlehner.

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