OÖVP-Klub: Strengere Strafen bei Stalleinbrüchen

Die Meldungen über Einbrüche in oberösterreichische Stallungen häufen sich. „Vermeintliche Tierschützer brüsten sich mit Einbrüchen in Ställe und verkaufen diese Straftaten als Kavaliersdelikte. Damit muss Schluss sein“, verurteilt OÖVP Klubobmann Dr. Christian Dörfel diese Vandalenakte scharf und lässt Taten folgen: Eine deutliche Verschärfung bisherigen Strafbestimmungen soll ein klares Zeichen für den Schutz der heimischen Landwirtschaft setzen. Die Initiative der OÖVP wurde im heutigen Ausschuss des Oö. Landtags angenommen und in der nächsten Landtagssitzung beschlossen.

 

Dass selbsternannten Tierschützer die möglichen Folgen von Stalleinbrüchen nicht bewusst sind, bezeichnet Dörfel als Kern des Problems: „Es geht um das Einschleppen von hochansteckenden Krankheiten, um mutwillige Beschädigungen, schlichtweg um die Gefährdung von Mensch und Tier. Ein solches Verhalten darf weder  kleingeredet noch verharmlost werden. Das hat mit Tierschutz nichts zu tun“.

Ob Tierschützer beim Eindringen in die Stallungen alle Vorkehrungen zum Schutz der Tiere wie etwa Duschen und das Passieren der Hygieneschleuse einhalten, ist laut Dörfel mehr als zweifelhaft: „Wir wollen diesem Treiben ein Ende setzen, um einerseits die Tiere vor Störung und Krankheiten zu schützen und andererseits die Landwirte vor Bedrohung und wirtschaftlichem Schaden zu bewahren.“

 

Bislang konnte derartiges Verhalten nur mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 1.000 sanktioniert werden. Durch die geplante Änderung des OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetzes steigt diese Strafdrohung nun um das Fünffache auf EUR 5.000 an.

 

Jagdgesetznovelle soll rasches Reagieren auf Problemtiere ermöglichen

 

Im Antrag ebenso umfasst ist eine Aktualisierung der geltenden rechtlichen Bestimmungen im Oö. Jagdgesetz. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, in Zukunft auf Probleme mit einzelnen Individuen einer jagdbaren Tierart im öffentlichen Interesse rasch und gezielt reagiert zu können.  „Das kann beispielsweise Rotwild, das eine Aufforstungsfläche schädigt oder Fischotter, die ganze Fischbestände in Bedrängnis bringen, sein.  Oder auch Raubtiere, die sich auf Nutztiere als Beute verlegen oder die Sicherheit des Menschen gefährden und damit zum Problem werden.“ erklärt OÖVP Jagdsprecher LAbg. DI Josef Rathgeb.

Es geht hierbei nicht um die Aufweichung eines Schutzstatus, sondern um eine Verordnungsermächtigung, um als Behörde in absolut begründeten Ausnahmefällen handeln zu können. Das ist im öffentlichen Interesse der Sicherheit und dient zum Schutz von Mensch, Nutz- und Weide- und Wildtieren, dem Erhalt der traditionellen Alm- und Weidebewirtschaftung und einem nachhaltigen Schutz einer ausgewogenen Fauna in unseren Gewässer

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