OÖVP-FP-Antrag fordert Verbesserungen für 24-Stunden-Pflege
2023 ermöglichte eine entsprechende Gesetzesnovelle erstmals, dass 24-Stunden-Pflegekräfte bis zu drei Kundinnen und Kunden in maximal zwei Haushalten versorgen. Ein Verwandtschaftsverhältnis der zu Pflegenden ist dafür nicht notwendig. In der Praxis ist die Umsetzung aber immer noch schwierig, weil die Richtlinie, die die finanzielle Unterstützung regelt, nicht an die Gesetzesänderung angepasst wurde. Die OÖVP und die FPÖ gehen dieses Problem an und bringen gemeinsam in der kommenden Landtagssitzung einen Antrag für eine Bundesresolution ein.
„Die Pflege älterer Menschen ist eine der wertvollsten Aufgaben, gleichzeitig aber auch eine der größten Herausforderungen für Gesellschaft und Politik. Wir setzen uns dafür ein, dass die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher in Würde und in ihrer vertrauten Umgebung Alt werden können. Dazu braucht es die entsprechenden Rahmenbedingungen. Gerade die 24-Stunden-Betreuung ist ein wichtiges Angebot im Pflegebereich und für viele auch alternativlos. Gerade der Zugang zu notwendigen Förderungen muss für Betroffene und ihre Familien möglich sein“, unterstreicht OÖVP-Klubobfrau Margit Angerlehner die Bedeutung dieser Initiative.
Teilbarkeit der Förderung und Indexierung des Maximaleinkommens
Konkret fordern die Koalitionsparteien
- die Anpassung der „Richtlinie zur Unterstützung der „24-Stunden-Betreuung“, um eine Teilbarkeit der Förderung unter mehreren Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Diese ist immer noch strikt an ein 1:1-Bertreuungsverhältnis gebunden.
- Gleichzeitig soll auch das Maximaleinkommen für den Bezug der Förderung angepasst werden. Die letzte Anpassung wurde hier 2008 vorgenommen.
Änderung dringend geboten
- Mit der Gesetzesänderung ist eine Aufteilung der Betreuungsleistung auf mehrere Personen möglich. Die Auszahlung der Förderung bleibt dabei aber auf eine einzige betreute Person an ihrer Meldeadresse beschränkt. Somit kann die Förderung nur für ein individuelles Betreuungsverhältnis beantragt werden. Innovative Wohn- und Betreuungsmodelle, die per Gesetz nun möglich sind, werden so benachteiligt.
- Die rechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass 24-Stunden-Betreuerinnen und
-Betreuer einen Nebenwohnsitz an der Adresse der zu betreuenden Person anmelden. Immer noch ist unklar, ob die nun mögliche Betreuung in zwei verschiedenen Haushalten auch zwei Nebenwohnsitze verlangt. Rechtssicherheit muss hergestellt und bürokratische Hürden abgebaut werden. - Derzeit sieht die Förderrichtlinie neben Pflegestufe 3 ein Maximaleinkommen von 2.500 Euro netto vor. Problematisch ist, dass diese Einkommensgrenze seit 2008 nicht mehr angepasst wurde. Weil inflationsbedingt die Einkommenshöhen seither deutlich gestiegen sind und somit immer weniger Betroffene und Familien vom Zuschuss profitieren können, ist die Anzahl der möglichen Bezugsberechtigten stark gesunken.