Unterausschuss Feuerwehrgesetz-Novelle
Im heutigen Unterausschuss zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes herrschte breite Einigkeit. Einstimmig beschlossen wurden zentrale Anpassungen am Gefahren- und Feuerpolizeigesetz sowie am Feuerwehrgesetz, die eine Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Vereinfachung der Verwaltung zum Ziel haben. Zu den Änderungen zählen unter anderem Neuerungen bei der feuerpolizeilichen Überprüfung von Gebäuden (z. B. Entfall der Feuerbeschau bei Siedlungshäusern), Richtlinien für den Fall freiwilliger Zusammenlegung von Feuerwehren sowie neue Regelungen für Brandschutzbeauftragte.
„Das neue Feuerwehrgesetz schafft zeitgemäße Rahmenbedingungen für unsere Feuerwehren. Gemeinsam mit dem Oö. Landesfeuerwehrverband arbeiten wir nun in weiterer Folge – aufbauend auf dem neuen Gesetz – an den Adaptierungen der Ausrüstungs- und Planungsverordnung. Dadurch legen wir das Fundament für bestmögliche Sicherheit für die Bevölkerung, aber auch für unsere Kameradinnen und Kameraden“, freut sich Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.
OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel zeigte sich zufrieden mit den konstruktiven Gesprächen und dem erzielten Ergebnis: „Die Feuerwehr leistet einen unverzichtbaren Beitrag nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb ist es richtig und wichtig, die Bürokratie für die Feuerwehren zu reduzieren und die Gesetze an die aktuellen Anforderungen anzupassen. So bleibt mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben der Feuerwehren, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen. Gleichzeitig stärken wir das Bekenntnis zur flächendeckenden dezentralen Struktur der Feuerwehr.“
Der nächste Schritt für beide Novellen ist der morgige Ausschuss, bevor sie am 24. Oktober in den Landtag eingehen. Abschließend bedanken sich LR Langer-Weninger und KO Dörfel bei den Mitgliedern der Feuerwehren: „Die tagtägliche Arbeit der Feuerwehr ist von unschätzbarem Wert für die Menschen in unserem Land. Dafür kann man nicht oft genug Danke sagen!“