OÖVP kritisiert mut- und ideenlosen Landesrat Lindner – Schutz und Sicherheit der Menschen muss im Vordergrund stehen
Die jüngsten Vorfälle mit aggressiven Hunden, etwa der tragischerweise tödlich verlaufende Vorfall in Naarn, haben die Notwendigkeit gezeigt, die aktuellen Bestimmungen zur Hundehaltung zu evaluieren und gemeinsam mit Experten zu verbessern.
Große Verunsicherung – OÖVP drückt aufs Tempo
Passiert ist seither, außer Ankündigungen, nichts. Während die Verunsicherungen unter oberösterreichischen Hundehaltern stetig steigt. Der OÖVP-Klub drückt daher aufs Tempo und informierte sich im Zuge der heutigen Landtagssitzung, mittels mündlicher Anfrage, nach dem aktuellen Stand der Evaluierung und ist von den bisherigen Ergebnissen enttäuscht. Insbesondere die 40/20 Regelung stößt auf Unverständnis. Nach Ansicht von LR Lindner sollen für Hunde, die mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe (von den Füßen bis über die Schultern) haben, oder die schwerer als 20 Kilogramm sind, strengere Regeln gelten.
„Die von LR Lindner angekündigte 40/20 Regelung zur Differenzierung von Hunden ist für uns nicht tragbar. Die Antworten von LR Lindner auf meine heutige Anfrage haben eindrucksvoll gezeigt, dass diese Regelung weder zielführend noch praktisch umsetzbar ist“, kritisiert OÖVP-Tierschutzsprecher Josef Naderer.
„LR Lindner steckt Familienhunde und Kampfhunde unter eine Decke und stellt somit größere und schwerere Hunde unter Generalverdacht. Viel zielführender ist eine Orientierung an die bereits erfolgreich etablierten Lösungen in Österreich. Es reicht hier ein Blick etwa nach Niederösterreich oder Wien, welche bereits über unmittelbar umlegbare Rassen-Kategorisierungen verfügen“, so OÖVP-Klubobmann Dr. Christian Dörfel.
Die OÖVP-Forderungen im Überblick
- Maulkorb- und Leinenpflicht für Kampfhunde an öffentlichen Orten
- Reform des Sachkundenachweises für Kampfhundehalter
- Regelmäßige Auffrischungskurse für Kampfhundebesitzer
- Prüfung von verpflichtenden Besuchen von Hundeschulen
- Regelmäßige Wesens- und Verhaltenstests von Kampfhunden
- Härtere Strafen für fahrlässige Kampfhundebesitzer
- Möglichkeit für Gemeinden, vorbeugende Maßnahmen im Einzelfall zu treffen
- Verbot der Schutzhundeausbildung von privaten Hunden