Unterausschuss Jugendschutzgesetz:
Das Jugendschutzgesetz in Oberösterreich hat ein Ablaufdatum. Alle 5 Jahre muss sich der oberösterreichische Landtag mit dem Gesetz auseinandersetzen. Das wollte die SPÖ bei der Novellierung aber streichen. „Die zeitliche Begrenzung des Gesetzes zu streichen wäre ein großer Fehler. Die Kinder und Jugendlichen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern sich stetig. Vor 20 Jahren gab es noch keine ‚Vapes‘, waren Nikotinbeutel noch kaum verbreitet und auch Social Media hatte noch eine geringere Bedeutung, also wäre das damalige Gesetz heute veraltet und nicht im Stande, Kinder und Jugendliche zu schützen. Daher muss das Gesetz in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden, um mit gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten“, sprechen sich OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel und OÖVP-Jugendsprecherin Astrid Zehetmair für die Beibehaltung der Sunset-Klausel aus. Entsprechend den neuen technischen Möglichkeiten, wird die Jugendschutzgesetz-Novelle die Möglichkeit des digitalen Ausweises zur Altersfeststellung vorsehen. Dadurch wird den Herausforderungen in der Praxis begegnet.