Weil sich die Herausforderungen der oberösterreichischen Jägerinnen und Jägern stetig ändern, braucht es von Zeit zu Zeit auch rechtliche Weiterentwicklungen im Oö. Jagdgesetz. „Es gibt zunehmend Problemfälle, die mit der aktuellen Rechtsprechung nicht so gelöst werden können, wie es dringend notwendig wäre: Nämlich rasch, verhältnismäßig, zielgerichtet und zeitlich sowie örtlich befristet“, argumentiert OÖVP Jagdsprecher LAbg. DI Josef Rathgeb im Oö. Landtag.
Mit der heute im Oö. Landtag beschlossenen Novelle wird die Möglichkeit geschaffen, in Zukunft auf Probleme mit einzelnen Individuen einer jagdbaren Tierart im öffentlichen Interesse rasch und gezielt reagiert zu können. Rathgeb erklärt: „Das kann beispielsweise Rotwild betreffen, das eine Aufforstungsfläche schädigt oder Fischotter, die ganze Fischbestände in Bedrängnis bringen. Oder auch Raubtiere, die sich auf Nutztiere als Beute verlegen oder die Sicherheit des Menschen gefährden und damit in konkreten Ausnahmefällen zum Problem werden.“
Auch in Zukunft wird die Möglichkeit von Managementmaßnahmen bis hin zu einer Entnahme äußerst restriktiv gehandelt:
„Es geht hierbei nicht um die Aufweichung eines Schutzstatus, sondern um eine Verordnungsermächtigung, sodass die Behörde in absolut begründeten Ausnahmefällen zielgerichtet handeln kann. Das ist im öffentlichen Interesse der Sicherheit, des Tierwohls und dient zum Schutz von Mensch, Nutz- und Weide- und Wildtieren, dem Erhalt der traditionellen Alm- und Weidebewirtschaftung und einem nachhaltigen Schutz einer ausgewogenen Fauna in unseren Gewässern.“, so Rathgeb, der in seiner Rede auch den Vorwurf entkräftet, dass das neue Gesetz dem europäischen Recht entgegenstünde: „Salzburg, Tirol und Kärnten sind bereits vorangegangen, wir ziehen nun nach. Unser Verfassungsdienst hat das geprüft, ich habe volles Vertrauen in eine sinnvolle, notwendige und rechtskonforme Umsetzung.“
Rathgeb abschließend: „Die Politik muss dort, wo es Probleme gibt, auch Lösungen ermöglichen. Das tun wir mit dieser Novelle.“