Trend mit Risiken: Vapes und Snus im Fokus

Angerlehner: OÖ war Vorreiter mit Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2023

In der aktuellen Ausschussrunde des Oö. Landtags stand ein wichtiges Thema im Mittelpunkt: die Gesundheit unserer Jugend. Vor allem die Gefahren von Nikotinprodukten wie E-Zigaretten (Vapes), Nikotinbeuteln (Snus) und Co. sind vielen Jugendlichen oft nicht bewusst. „Was früher die klassische Zigarette war, ist heute der Verdampfer mit Zuckerwatte-Geschmack. Sie sind auf die Geschmacksnerven der jungen Menschen ausgelegt und liegen dadurch bei ihnen im Trend – und das oft völlig unterschätzt. Dabei sind die gesundheitlichen Risiken enorm“, warnt OÖVP-Klubobfrau Margit Angerlehner.

Um dem Entgegenzutreten liegt auf Bundesebene ein entsprechender Gesetzesentwurf für ein Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz (TNSG) vor. „Der Entwurf für das Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz ist ein entscheidender Schritt in Richtung Jugendschutz und Gesundheitsförderung. Jedoch sind im Rahmen der Begutachtung einige Punkte aufgetaucht, die eine Überarbeitung fordern. Seit Ende Februar liegt das Gesetz im Gesundheitsministerium – jetzt ist also die SPÖ-Ministerin Korinna Schumann am Zug. Wir erwarten, dass es hier rasch zu einer Überarbeitung des Entwurfs und in weiterer Folge zur Umsetzung kommt“, so die Klubobfrau.

Erstkonsum teilweise bereits im Alter von 12 Jahren trotz Verbot

Oberösterreich hat bereits klare Schritte gesetzt und Verantwortung übernommen: „Wir waren 2023 das erste Bundesland, das moderne Nikotinprodukte wie Vapes und Snus in das Jugendschutzgesetz aufgenommen hat. Damit ist der Kauf, Besitz und Konsum für Unter-18-Jährige ganz klar verboten – und das ist gut so!“, betont Angerlehner.

Doch die Experten im Bereich der Suchtprävention zeigten im Ausschuss ein erschreckendes Bild: Der Erstkonsum von Nikotinprodukten findet überwiegend zwischen 15 und 17 Jahren statt, Einzelfälle zeigen bereits Konsum im Alter von 12 Jahren. „Wie kann es sein, dass Kinder und Jugendliche Nikotinprodukte konsumieren, obwohl das im Jugendschutzgesetz klar verboten ist? Es braucht genauere Kontrollen und bessere Aufklärung, was die Risiken von Nikotinprodukten betrifft“, fordert Angerlehner abschließend vom zuständigen Jugendschutzlandesrat.

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