Katastrophenschutzgesetz: Kostenersatz für Gemeinden und Organisationen
In seiner gestrigen Sitzung hat der Verfassungsausschuss den Weg freigemacht für eine Änderung des OÖ. Katastrophenschutzgesetzes. Auslöser des von OÖVP, FPÖ und NEOS eingebrachten Antrags ist eine neue Bundesregelung für die Entgeltfortzahlung für Dienstnehmer, die sich für längere Zeit in Katastropheneinsätzen befinden. Die bisherige Landesregelung ist damit überflüssig geworden.
Durch den Entfall dieser Regelung werden Mittel frei, die in einen Landesfonds fließen werden. Damit sollen Gemeinden und etwa Feuerwehren künftig Kosten für Sondereinsatzmittel und Verbrauchsgüter im Rahmen von Einsätzen bei Katastrophen und Elementarereignissen ersetzt werden. Außerdem sollen auch Schäden an der Ausrüstung, die dem Katastrophenhilfsdienst oder Einsatzorganisationen während des Katastropheneinsatzes entstehen, abgegolten werden.
„Mit dem neuen Landesfonds wird die Lücke zwischen tatsächlicher Kostenhöhe und Versicherungsdeckung, die bisher von den betroffenen Gemeinden zu tragen war, geschlossen. Die Gemeinden erhalten so gerade in herausfordernden Zeiten mehr finanzielle Sicherheit“, so OÖVP-Klubobmann und Bürgermeister Christian Dörfel.