Jagdgesetz ist nicht das Naturschutzgesetz

Sensibler Umgang mit NGO-Stellungnahmen – Erstellung auch in enger Abstimmung mit Naturschutzabteilung

Im Vorfeld der morgigen Abstimmung über das neue Jagdgesetz im Plenum des Landtages reagieren der Vorsitzende des Unterausschusses, LAbg. Josef Rathgeb und OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel auf die aktuelle Kritik von LAbg. Rudi Hemetsberger (GRÜNE) wonach das neue Jagdgesetz zwar gute Ansätze habe, jedoch Natur- und Artenschutzbelange sowie auch die Interessen einzelner Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nicht ausreichend berücksichtigt worden wären:

Die Entstehung des neuen Jagdgesetzes wurde stets von den zuständigen Fachabteilungen des Amtes der OÖ. Landesregierung in enger Abstimmung begleitet. Das betrifft nicht nur den land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern auch die relevanten Themen des Naturschutzes. Mit dem neuen Jagdgesetz ist ein vernünftiger, zeitgemäßer Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen gelungen. Das neue Gesetz bringt mehr Ausgewogenheit in die Bedürfnisse von Wald und Wild, mehr Rechtssicherheit und längst fällige Vereinfachungen in der Verwaltung. Damit fördern wir einerseits den Umweltschutz, schaffen aber auch einen modernen Rahmen für die Anforderungen einer zeitgemäßen Jagdausübung“, betont Rathgeb.

Sachliche Kritik ist immer legitim. Jedoch muss schon auch klar zwischen dem Jagdgesetz und dem Naturschutzgesetz unterschieden werden. „Bei allen unterschiedlichen Zugängen gilt es stets das große Ganze im Auge zu behalten. Das ist hier gut gelungen. In den Beratungen für das neue Gesetz wurde mit den Stellungnahmen von Vertreterinnen und Vertretern des Naturschutzes, des Tierschutzes und der alpinen Vereine stets sehr sensibel umgegangen. Viele der Anregungen und Klarstellungen wurde in das neue Gesetz aufgenommen. Am Ende regelt das Jagdgesetz aber den Jagdbetrieb und damit vorrangig die Wechselbeziehung zwischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jägern. Natur- und Artenschutzbelange werden dagegen hauptsächlich im Naturschutzgesetz geregelt“, unterstreicht Dörfel abschließend.

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