OÖVP-Klubobmann Dörfel vor Beginn der Unterausschuss-Beratungen über neues Hundehaltegesetz:

„Für OÖVP sind striktere Vorgaben für Haltung und Führen von Kampfhunde-Rassen unausweichlich!“

Am kommenden Mittwoch beginnen in einem Unterausschuss des Oö. Landtages die Beratungen über eine Reform des Oö. Hundehaltegesetzes. Auslöser dieser Reformbestrebungen ist der tödliche Angriff zumindest eines American Stafford auf eine Joggerin Anfang Oktober in Naarn (Bezirk Perg).

OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel hält im Sinne der Sicherheit der Menschen eine zügige Einigung auf ein schärferes Hundehaltegesetz als das Gebot der Stunde: „Der tragische Vorfall in Naarn zeigt klar, dass es im Gesetz eine Differenzierung nach Hunderassen und deren Gefährdungspotenzial braucht. Unser Zugang ist dabei nach wie vor die gesetzliche Verankerung einer Liste an nachweislich gefährlichen Hunderassen und deren Einkreuzungen. Es muss ganz einfach zwischen Kampfhunden und Familienhunden unterschieden werden“, erklärt Dörfel.

OÖVP: Rasseliste muss zumindest die sechs gefährlichsten Hundegattungen beinhalten

Hinsichtlich der Einschätzung der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen verweist Dörfel auf bereits in Anwendung stehende Rasselisten in den Gesetzen von Wien, Niederösterreich und Vorarlberg. „Aus Sicht der OÖVP müssen im neuen Hundehaltegesetz jedenfalls für folgende Rassen, deren Einkreuzungen sowie deren Halter striktere Beschränkungen enthalten sein: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu“, zählt Dörfel die Top-6 auf den Listen von Vorarlberg, Niederösterreich und Wien auf.

„Beschränkungen nach Widerristhöhe und Gewicht allein werden nicht ausreichen!“

„Diese Rasselisten anderer Bundesländer geben wichtige Hinweise auf das Gefährdungspotenzial durch diese Hunde und ihre Einkreuzungen und sollten daher auch bei der Erarbeitung von Verschärfungen im Oö. Hundehaltegesetz entsprechend berücksichtigt werden“, appelliert Dörfel an den zuständigen Landesrat Michael Lindner sowie an die übrigen Landtagsfraktionen. Das von Lindner ins Spiel gebrachte Unterscheidungsmodell für „Große Hunde“ nach Widerristhöhe (ab 40 cm) und Gewicht (ab 20 Kilogramm) werde aus Sicht der OÖVP im Sinne der Sicherheit nicht ausreichen, betont Dörfel – und verweist auch auf das Modell im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort würden Auflagen für „Große Hunde“ nach Widerristhöhe und Gewicht gemacht, gleichzeitig aber auch ausdrückliche Beschränkungen für „Gefährliche Hunde“ gemäß einer Rasseliste.

Zusammenfassend zählt Dörfel die Vorschläge und Hinweise der OÖVP für eine Novellierung des Oö. Hundehaltegesetzes wie folgt auf:

  • Differenzierung zwischen Kampfhunden und Familienhunden
  • Maulkorb- und Leinenpflicht für Kampfhunde an öffentlichen Orten
  • Reform des Sachkundenachweises für Kampfhundehalter
  • Regelmäßige Auffrischungskurse für Kampfhundebesitzer
  • Prüfung von verpflichtenden Besuchen von zertifizierten Hundeschulen
  • Regelmäßige Wesens- und Verhaltenstests von Kampfhunden
  • Härtere Strafen für fahrlässige Kampfhundebesitzer
  • Möglichkeit für Gemeinden, vorbeugende Maßnahmen im Einzelfall zu treffen
  • Verbot der Schutzhund-Ausbildung von privaten Hunden
  • Keine Leinenpflicht für Jagdhunde in der Jagdausübung (Nachsuche)
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