Am 1. Mai beginnt die neue Jagdsaison. Noch vor Beginn initiieren OÖVP und FPÖ eine Novellierung des Oö. Jagdgesetzes, die die Jägerschaft bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben unterstützt. Der Dringlichkeitsantrag soll mit allen Klubs vorabgestimmt und kommende Woche im Oö. Landtag eingebracht werden.
So sollen künftig Jägerinnen und Jäger, die ihre Jagdprüfung im Ausland abgelegt haben, unabhängig vom Wohnsitz auch in Österreich zur Jagd berechtigt sein, wenn ihre jagdliche Ausbildung der österreichischen gleichwertig ist. „Wir reagieren damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der in Tirol diesen Umstand bereits bemängelt hat. Wir in Oberösterreich genießen mit dem Ausbildungsniveau der sog. “Grünen Matura” ein hohes Ansehen in der Jägerschaft. Die Gleichwertigkeit einer im Ausland absolvierten Jagdausbildung ist uns als Voraussetzung für die Ausübung der Jagd auch in unseren Revieren daher besonders wichtig!“, erklären die Jagdsprecher der OÖVP, LAbg. Josef Rathgeb und der FPÖ, LAbg. Franz Graf.
Zur Eindämmung der afrikanischen Schweinepest, einer für Menschen nicht gefährlichen Seuchenkrankheit, werden Jäger darüber hinaus angehalten, Schwarzwildabschüsse binnen zwei Wochen den Behörden zu melden. FPÖ-Graf und OÖVP-Rathgeb: „Wir haben in den letzten beiden Jahren bereits wichtige Initiativen zur Seuchenprävention und Eindämmung der afrikanischen Schweinepest getroffen. Die kürzere Meldepflicht wird uns vor allem im Grenzbereich zu Tschechien helfen, die Seuche vorbeugend und im Anlassfall unter Kontrolle zu halten.“
Neben Anpassungen bei behördlichen Arrondierungen wird auch für Reviere in schneereichen Lagen die Möglichkeit geschaffen, Abschusspläne später als bisher der Behörde anzuzeigen. „Als Grundlage für die Erstellung und Anzeige der Abschusspläne ist regelmäßig eine Begehung durchzuführen. Dabei wird in der Natur der Verbiss an Bäumen festgestellt. In den letzten Jahren kam es aber vor allem in den Gebirgsregionen des Südens immer häufiger zu Schneelagen, die eine rechtzeitige Beurteilung nicht erlauben. Mit der Gesetzesnovelle können Abschusspläne in diesen Fällen auch nach dem 15. April an die Jagdbehörde gemeldet werden“, erklären LAbg. Rathgeb und LAbg. Graf.
Die geplante Jagdgesetznovelle soll weitere Erleichterungen in der jagdlichen Praxis mit sich bringen und die rund 21.000 oö. Jägerinnen und Jäger bei ihren wertvollen Leistungen für die Gesellschaft unterstützen.