Novelle OÖ Straßengesetz – KO Dörfel: “Keine Nachteile für Eigentümer”

Ja zur Vereinfachung, faire Verfahren und Rechtssicherheit für Beteiligte

In der heutigen Sitzung des Unterausschusses zur Novelle des OÖ Straßengesetzes standen einmal mehr die geplanten Vereinfachungen im Behördenverfahren bei der Errichtung von bestimmten Verkehrswegen und die Einführung von Radhauptrouten als Verkehrsflächen des Landes im Mittelpunkt der Beratungen. Besonderes Augenmerk lag dabei darauf, die Rechte der Grundeigentümer zu sichern.

„Ein Flächenbundesland wie Oberösterreich braucht starke und gut ausgebaute Verkehrswege. Gerade für den ländlichen Raum ist das besonders wichtig. Entscheidend ist aber auch, dass die Grundeigentümer keine Nachteile durch den Ausbau haben. Daher setzen wir mit der Novelle wichtige Schritte für ein faires Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht und schaffen so Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, unterstreicht OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel.

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