Neues Hundehaltegesetz: KO Dörfel zu Vorschlägen von LR Lindner

„Genauere Unterscheidung bei großen Hunden wird notwendig sein!“

Nach dem tödlichen Angriff eines American Staffordshire Terriers auf eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) hat der zuständige Landesrat Michael Lindner heute im Unterausschuss des Landtages seine Vorschläge für ein neues Hundehaltegesetz vorgestellt.

Für OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel gehen die Vorschläge zwar in die richtige Richtung, jedoch nicht weit genug: „Wir sehen, dass sich unsere Vorstellungen weitgehend decken. Eine zusätzliche klare Unterscheidung innerhalb der Gruppe größerer Hunde fehlt jedoch. Im Sinne einer höheren Sicherheit der Menschen ist das ein zentraler Punkt: Es gibt klare Unterschiede zwischen einem American Staffordshire Terrier und einem Windhund.“

OÖVP: Eigene Regelungen für gefährliche Rassen

„Gefährliche Hunderassen wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu und ihre Einkreuzungen sind nicht umsonst bereits konkreter Gegenstand gesetzlicher Regelungen in den österreichischen Bundesländern Wien, Niederösterreich und Vorarlberg. Eine ähnliche Liste findet sich auch im Gesetz des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, das Landesrat Lindner als Vorbild für seine Vorschläge dient. Die in Nordrhein-Westfalen ebenso gültige 40/20-Regelung, die lediglich auf Widerristhöhe und Gewicht der Tiere abzielt, wird auch dort als nicht ausreichend angesehen“ stellt Dörfel neuerlich klar.

Ebenso unterstreicht Dörfel die Forderung der OÖVP nach einer raschen Umsetzung. Die notwendigen Beschlüsse über ein neues Hundehaltegesetzes im Landtag sollen im ersten Quartal 2024 gefasst werden.

 

Vorschläge der OÖVP für eine Novellierung des Oö. Hundehaltegesetzes:

  • Differenzierung zwischen Kampfhunden und Familienhunden
  • Maulkorb- und Leinenpflicht für Kampfhunde an öffentlichen Orten
  • Reform des Sachkundenachweises für Kampfhundehalter
  • Regelmäßige Auffrischungskurse für Kampfhundebesitzer
  • Prüfung von verpflichtenden Besuchen von zertifizierten Hundeschulen
  • Regelmäßige Wesens- und Verhaltenstests von Kampfhunden
  • Härtere Strafen für fahrlässige Kampfhundebesitzer
  • Möglichkeit für Gemeinden, vorbeugende Maßnahmen im Einzelfall zu treffen
  • Verbot der Schutzhund-Ausbildung von privaten Hunden
  • Keine Leinenpflicht für Jagdhunde in der Jagdausübung (Nachsuche)
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