Unterausschuss Hundehaltegesetz
„Im Sinn des Opferschutzes muss jede auch noch so kleine Versicherungslücke ausgeschlossen werden. Daher brauchen wir eine Regelung, die zum Ziel hat: So viel Schutz wie möglich, so wenig Bürokratie wie nötig“, erklärt OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel.
Das neue Hundehaltegesetz hat sich bewährt.
„Die Frage der Überprüfbarkeit des Versicherungsschutzes ist ein kleines, aber wesentliches Detail“, fügt Klubobmann Dörfel an. „Gemeinsam haben sich alle Parteien darauf geeinigt, dass die Gemeinden das Recht erhalten, bei der angegebenen Versicherung für den Hund nachzufragen, ob die Versicherung noch aufrecht ist“; berichten Klubobmann Dörfel und Fraktionssprecher Landtagsabgeordneter Josef Naderer.
Ab September gilt die neue Regelung und beinhaltet zusätzlich, dass Hundehalter zukünftig Änderungen bei der Versicherung der Gemeinde bekannt geben müssen.
„Wir sind überzeugt, dass wir eine Regelung gefunden haben die sicherstellt, dass die Gemeinden die nötigen Informationen über den Versicherungsschutz erhalten“, zeigt sich Dörfel erfreut.