Bestehende Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz genau richtig

Auf Unverständnis trifft die erneute unverantwortliche Forderung von SPÖ, Grüne und NEOS, die Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz auszuweiten. Aus Sicht der OÖVP und Klubobmann Christian Dörfel sind die Ausgehzeiten in der jetzigen Form ausreichend.

„Es gibt schlichtweg keinen vernünftigen Grund, warum 13-jährige Jugendliche bis 23 Uhr abends alleine unterwegs sein sollten. Der Schutz und die Sicherheit unserer jungen Menschen sind uns ein wichtiges Anliegen, und die Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz dienen genau diesem Zweck“, betont Dörfel.

Das immer wieder gepredigte Argument der Angleichung der Jugendschutzbestimmungen zwischen den Bundesländern seitens SPÖ, Grüne und NEOS ist ein Scheinargument. Tatsächlich haben alle Bundesländer unterschiedliche Jugendschutzgesetze“, erinnert Dörfel. Beispielsweise gibt es in der Steiermark, Kärnten und Vorarlberg spezifische Regelungen zum Autostoppen. Nur in Kärnten sind Prozentgrenzen für den Alkoholkonsum festgelegt. Ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit gibt es nur in Steiermark, Vorarlberg, Burgenland und Niederösterreich. „Zusätzlich grenzt Oberösterreich an Bayern. Dort gelten strengere Ausgehzeiten als in Oberösterreich“, fügt Dörfel hinzu.

Wir appellieren an die anderen Parteien, die Verantwortung zum Schutz der Jugendlichen in den Vordergrund zu stellen und nicht die eigenen parteipolitischen Taktiken. Wir halten an den Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz fest, um die Sicherheit und das Wohl unserer jungen Generation zu gewährleisten“, so Dörfel abschließend.

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