Gesetzesnovelle im Unterausschuss – Landtagsbeschluss im Dezember rückt näher
„Wer unsere Hilfe benötigt, soll sie auch bekommen. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass es keinen Anreiz gibt, unsere Hilfsbereitschaft ungerechtfertigt auszunützen. Die Sozialhilfe soll Notlagen überbrücken. Sie darf aber niemals zum Lebensmodell werden. Wir erwarten uns von den Bezieherinnen und Beziehern Eigenverantwortung. Sie müssen auch bestmöglich daran mitwirken, ihre Notlage auch wieder zu verlassen. Ich freue mich, dass wir dem Beschluss im Landtagsplenum einen großen Schritt nähergekommen sind. Mit den strengeren Reglungen nimmt Oberösterreich bundesweit eine Vorreiter-Rolle ein“, betont OÖVP-Klubobfrau Margit Angerlehner.
Verfahren beschleunigen, Missbrauch verhindern
Im Dezember soll die Neuregelung der Sozialhilfe im oberösterreichischen Landtag beschlossen werden. Durch die Novelle wird der individuelle Bedarf stärker in den Mittelpunkt gerückt. Gleichzeitig werden Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, etwa gegen die Bemühungspflicht, verschärft und Sozialmissbrauch somit erschwert. Eltern müssen künftig einen Teil der Sozialhilfe für den Bildungs- und Entwicklungsweg ihrer Kinder zu verwenden. Schließlich soll der Einsatz von Digitalisierung die Verfahren beschleunigen und Datenbanken besser verschränkt werden.





