VERANTWORTUNG.
SICHERHEIT.
Neues Hundehaltegesetz: Das gilt ab 01. Dezember 2024
Mit dem neuen Hundehaltegesetz schlagen wir gemeinsam über Parteigrenzen hinweg ein neues Kapitel für die Sicherheit von Mensch und Tier in diesem Land auf. Ein gutes Miteinander in Oberösterreich erfordert Sorgfalt und Verantwortung beim Hundehalter.
Klubobmann Dr. Christian Dörfel
Neue Kategorien und ihre Ausbildungsanforderungen
- Sachkunde-Kurs
Darunter fallen Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.
Sie gelten unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe und Gewicht als große Hunde (siehe Registerkarte “Große Hunde”). Bei Zweifeln, ob der Hund ein spezieller Hund ist, muss ein Sachverständigengutachten (z. B. vom Tierarzt) bei der Gemeinde vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Einstufung.
Zwingend vorgesehen:
- Sachkunde-Kurs
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
- Für diese Hunde gilt grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.
- Die Gemeinde kann bei positivem Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (nicht älter als drei Monate) eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht aussprechen (“Freitesten”). Jene Person, die den Hund führt, muss den Bescheid mitführen und vorweisen können.
Auffällig ist ein Hund dann, wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Hund ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen in aggressiver Weise bedroht oder verletzt hat. Gleichermaßen gilt diese Bestimmung, wenn ein Tier durch Biss wiederholt oder schwer verletzt wurde.
Erforderlich:
- Sachkunde-Kurs
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
- Verhaltensmedizinische Evaluierung
- Zusatzausbildung
- Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten
(Die Aufhebung durch die Gemeinde per Bescheid ist nach einer verhaltensmedizinischen Evaluierung möglich)
Ausbildungen
Wird ein Hund neu angemeldet, ist ein Sachkundenachweis verpflichtend. Der theoretische Kurs dauert 6 Stunden und ist einmalig zu absolvieren.
Halter von auffälligen Hunden müssen eine Zusatzausbildung erbringen. Diese besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Damit wird eine tierschutzgerechte und gefahrlose Haltung sichergestellt.
Halter von großen Hunden müssen den verantwortungsbewussten Umgang und das konfliktfreie Führen des Hundes in alltäglichen Situationen nachweisen. Es ist hierfür eine etwa halbstündige Prüfung durch einen qualifizierten Trainer vorgesehen.
Durchgeführt wird diese etwa durch einen Tierarzt mit einer Sonderausbildung. Der körperliche, psychische und emotionale Zustand des Hundes wird überprüft. Organische Erkrankungen werden von primär psychischen abgegrenzt und allfällige Therapieempfehlungen ausgesprochen.
Anmeldung und Ausbildung
Was gilt ab 01. Dezember 2024 für . . .
Für bestehende Hundebesitzer ändert sich wenig. Das neue Gesetz gilt nach dem 01. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden spezielle Hunde.
Für spezielle Hunde bis zum achten Lebensjahr gilt ab 01. Dezember 2024 eine Leinen- und Maulkorbpflicht bis zu einer erfolgreichen “Freitestung” (siehe Registerkarte “spezielle Hunde”).
Die Haltung von speziellen Hunden ist an eine besondere Verlässlichkeit geknüpft. So dürfen etwa keine Verurteilungen nach dem Tierschutzgesetz vorliegen. Bei aufrechter Hundehaltung ist dieser Nachweis nicht notwendig. Achtung: Halterwechsel (siehe Registerkarte “bestehende Hundebesitzer”).
Bestehende Sachkundenachweise und nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 erlassene Bescheide, etwa bei auffälligen Hunden, gelten auch nach dem neuen Hundehaltegesetz.
NEU: Infofolder des OÖVP-Landtagklubs
Alle relevanten Neuerungen und Infos zum neuen Hundehaltegesetz übersichtlich in einem Folder hier zum Downloaden.