Rechnungshof: Empfehlungen zu externen Beratungsleistungen umgesetzt
In einem aktuellen Bericht sieht der Landesrechnungshof (LRH) seine Empfehlungen aus dem Vorjahr hinsichtlich verbindlicher Mindeststandards bei der Beschaffung externer Beratungsleistung und entsprechende Anpassungen in den jeweiligen Geschäftsordnungen der OÖ Gesundheitsholding (OÖG) und dem Kepler Universitätsklinikum (KUK) als „vollständig“ oder zumindest „teilweise umgesetzt“. Der LRH hält dabei ausdrücklich fest, dass die angeregten Standards für Transparenz und Kontrolle im Gesundheitsbereich in Form einer Richtlinie samt Checkliste ausgearbeitet und bereits am Ende der ursprünglichen Initiativprüfung in Kraft gesetzt wurde.
„Der Landesrechnungshof stellt der OÖ Gesundheitsholding und dem Kepler Universitätsklinikum neuerlich ein gutes Zeugnis aus. Sowohl OÖG als auch KUK haben gezeigt, dass sie die Empfehlungen des Rechnungshofs sehr ernst nehmen und rasch umsetzen. Eine laufende Verbesserung der eigenen Prozesse ist eine wesentliche Voraussetzung für eine flächendeckende und qualitative hochwertige Gesundheitsversorgung in Oberösterreich. Wir sind dem Landesrechnungshof daher für seine wichtige Arbeit und die wertvollen Anregungen sehr dankbar“, unterstreicht OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel.